Abu Bakr Rieger

Islam, Finanztechnik, Recht & Philosophie

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Geldhahn zu? Anwalt betreibt eine Bildungsoffensive

Angeblich soll es Anwälte wie Sand am Meer geben. Das stimmt: Die Zahl der Anwälte steigt jedes Jahr, aber es gibt auch immer wieder ungewöhnliche Einzelgänger, die aus der Schar deutscher Juristen herausstechen. Einer dieser ungewöhnlichen Charaktere ist zweifellos der Frankfurter Wirtschaftsanwalt Hans Scharpf. Im vielbesungenen Kampf „David gegen Goliath“ vertritt er Verbraucher und Konsumenten gegen die überaus mächtige Bankenlobby im Lande. Der Rechtsanwalt deutet die offensichtliche Erfolgsstory moderner Banken aus zwei Blickwinkeln: auf der irrationalen Seite das Vermögen der Geldhäuser, „Geld aus dem Nichts zum schaffen“, und auf der anderen, rationalen Seite, die Auslegung zahlreicher profaner Gesetze zu Gunsten genau dieser Banken.

Im Interview mit der Webseite cashkurs.com erläutert der Jurist dann auch das in langen Jahren entstandene Geflecht aus Gesetzen, Richtern und Gerichten in Sachen Geld. Im Kern sieht er bei allen beteiligten Personen in der Justiz noch immer ein Bildungsdefizit. Ein Umstand, der bisher – so zumindest Scharpf – den Rechtsstaat zu Gunsten der Finanzinstitute prägt. „Der Zins“, so meint Scharpf in dem Gespräch süffisant, ist für manchen etablierten Juristen schon ein schlichter Bestandteil der Natur, statt ein fragwürdiges Prinzip „contra naturum“.

Genug ist genug, meint nun jedenfalls der Praktiker in Sachen Wirtschaftsrecht. Dabei geht es nicht nur um die Angelegenheiten seiner Mandantschaft. Scharpf erklärt, weshalb er auch persönlich seinen Zahlungsverpflichtungen aus Darlehensverträgen nicht mehr nachkommen will, welche Konsequenzen dieser Schuldenstreik für ihn hat und wie er sich weiter zur Wehr setzt. Auch wenn diese „Crash“-Strategie nur begrenzt zur Nachahmung geeignet ist, wie der gewiefte Anwalt einräumt, ist er doch mehr als nur ein Don Quijote unter Juristen und längst Teil einer wachsenden Bewegung.

Auf seiner Seite „Geldhahn-zu!“ bekommt die ganze Aktion eine brisante politische Dimension, denn zu lange hat die deutsche Politik sich als eine Art Diener der Finanzindustrie begriffen. Es gibt gegen diesen Fakt wachsenden Widerstand – von Wirtschaftsprofessoren, Journalisten und eben auch Juristen. Die brennenden Fragen liegen dabei auf der Hand: Warum können Banken, um nur ein Beispiel zu nennen, ohne mit politischen oder rechtlichem Widerstand rechnen zu müssen, auf günstige Zinsen zurückgreifen, während Millionen kleiner Verbraucher mit Höchstzinsen abgezockt werden?

Unter dem Motto „entmachtet das Geld“ zeigt Scharpf die wichtigsten juristischen, politischen und philosophischen Ansätze einer fundierten Geldkritik auf. Dabei tritt er nicht nur vor Gerichten auf. Nach Abschluss einer Podiumsdiskussion der GRÜNEN zur Finanzkrise im Mai 2013 stellte Scharpf, der sich den anwesenden Experten mit dem Einleitungssatz „I would like to address the elephant in the room“ vorstellte, die so direkte wie unbequeme Frage, ob Geschäftsbanken Geldschöpfung aus dem Nichts betreiben, und – wenn dies dies der Fall sei – ob dies reguliert werden solle und wenn ja, mit welcher Zielsetzung.

Die Frage „beantwortete“ als einziger aus dem Podium der Co-Chef der Deutschen Bank, Anshu Jain. Der Topmanager führte allerdings nur lächelnd aus, dass er das komplizierte Kreditgeschäft der Deutschen Bank seinen zwei Söhnen immer so erklären würde, wonach die Deutsche Bank die Spareinlagen ihrer Kunden zur Kreditvergabe verwenden würde („we are turning savings into capital“). Nun, Kinder mögen das in dieser Einfachheit glauben, das eigentliche faszinierende Phänomen, wonach Banken eben gigantische Beträge aus dem Nichts Geld schaffen, blieb aber in dieser Erklärung nicht nur für den Fragesteller ziemlich unreflektiert.

Scharpf geht mit mehr Ernst an die Sache. Seinen Verdacht der – wie er trocken ausführt – ungesetzlichen Geldschöpfung der Geschäftsbanken begründet er wie folgt: „Das System der Geldschöpfung aus dem Nichts durch Geschäftsbanken ist verfassungswidrig, soweit sich die Geschäftsbanken in die Position der Geldschöpfer gebracht haben, die allein der Zentralbank (EZB, Bundesbank) vorbehalten ist, Art. 88 GG.“ Mit derartigen Klagen und Argumentationen will der erfolgreiche Anwalt künftig auch vor Gerichten die Richter ins Schwitzen bringen und damit etwas mehr Licht ins Dunkle bringen.

Stolz präsentiert er nun sogar eine Musterklage, die von ihm erstmals gegen diverse Vollstreckungsmaßnahmen der Commerzbank in Stellung gebracht wurde. Die Commerzbank ist dabei nach Ansicht des Juristen besonderes geeignet, weil sie mit Steuergeldern „gerettet“ und dabei sogar teilweise verstaatlicht wurde. Das Geldhaus war außerdem in Zinsmanipulationen (Libor) verwickelt und betreibt – natürlich wie alle Institute – die angeprangerte „private“ Geldschöpfung aus dem Nichts. Das Ganze ist nicht nur eine neue juristische Argumentation, sondern auch eine Art Bildungsoffensive – für alle Betroffenen und längst nicht nur für Rechtswissenschaftler.

Im Anhang seines Schriftsatzes präsentiert Scharpf dann auch eine umfangreiche Sammlung einschlägiger Zitate geistiger Größen zu dem Thema. Als einer von vielen wird der Wirtschaftsprofessor Joseph Huber aus seinem aktuellen Sachbuch „monetäre Modernisierung“ ziemlich treffend zitiert: „Die bestehende Geldordnung ist auf geradezu mittelalterliche Weise buntscheckig. Sie ist kompliziert und undurchsichtig. Auch wenn die Entstehung dieses Systems in seinem historischen Verlauf nicht planvoller Absicht entsprungen ist, muss man doch feststellen, dass die Undurchschaubarkeit und Unübersichtlichkeit dieses Systems faktisch im Interesse der Banken liegt, und dass sie den fortgesetzten Ausbau dieses Systems im eigenen Interesse nach Kräften betrieben haben (…).“

 

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