Abu Bakr Rieger

Islam, Finanztechnik, Recht & Philosophie

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Guter Terrorist? Legaler Terrorismus?

Auf Spiegel.de liest man heute folgende erstaunliche Nachricht über den Hintergrund des neuen irakischen Präsidenten:

„Über den Nordirak hat die Gruppe um Alawi Autobomben und andere Sprengsätze nach Bagdad geschmuggelt“, schreibt die Zeitung (New York Times). Mit den Bomben sollten Regierungseinrichtungen sabotiert werden. Einen ganzen Ring von Agenten habe Alawi angeführt. Die Wirksamkeit der Anschläge sei umstritten, die Herrschaft Saddams nie gefährdet worden.

Die Regierung Saddams habe damals behauptet, bei den Anschlägen seien zahlreiche Zivilisten getötet worden, berichtete das Blatt weiter. Unter anderem soll ein Sprengsatz in einem Kino explodiert sein. Ob es allerdings wirklich zivile Opfer gegeben habe, sei nie bestätigt worden, weil die USA zu dem Zeitpunkt keine bedeutenden Geheimdienstquellen im Land gehabt hätten. Hinter den Sabotageaktionen habe die CIA gestanden, schreibt die „Times“ unter Berufung auf frühere CIA-Mitarbeiter.

„Alawi wurde Ende Mai zum Ministerpräsidenten der Übergangsregierung ernannt, die am 30. Juni die Macht von den US-geführten Besatzungstruppen übernehmen soll. Damit wurden er und Präsident Ghasi al-Jawar auf die wichtigsten Posten gesetzt, während der frühere Favorit des US-Verteidigungsministeriums, Ahmed Tschalabi, ins zweite Glied rückte.“

De facto gibt es also – stimmt der Zeitungsbericht – einen „guten“ oder „legalen“ Terrorismus, den man durchaus zum Kampf gegen das „Böse“ einsetzen kann. Die Begnadigung und Erhöhung des ehemaligen „Terroristen“ zum anerkannten Politiker ist dann das exclusive Recht einer zur „Allmacht“ tendierenden weltlichen Macht. Die Definition des Terroristen ist ein politischer, kein rechtlicher Vorgang. Die Definitionshoheit ist damit Ausdruck letzter politischer Macht. Das Recht wird degradiert zu einer Unterfunktion der politischen Größe. Eine paradoxe, aber moderne Logik.