Abu Bakr Rieger

Islam, Finanztechnik, Recht & Philosophie

Abu Bakr Rieger

Islam, Finanztechnik, Recht & Philosophie

2009-11-04

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit dem Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Überwachung und Grundrechtsschutz beschäftigt. Entscheidungen der vergangenen Jahre:

11. März 2008: Eine automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen per Videokamera ist nur mit klaren gesetzlichen Grenzen rechtmäßig. Entsprechende Polizeibefugnisse in Hessen und Schleswig-Holstein erklären die Karlsruher Richter für verfassungswidrig.

27. Februar 2008: Für Online-Durchsuchungen setzt Karlsruhe hohe Hürden. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, «wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen». Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sei nichtig.

12. Juli 2007: Justiz, Finanzbehörden und Sozialverwaltung dürfen auch heimlich Kontendaten von Bankkunden abrufen, wie etwa Name, Geburtsdatum und Kontonummer. Allerdings dürfen die Behörden nicht «ins Blaue hinein» ermitteln, mahnt Karlsruhe.

13. Oktober 2006: Die Polizei darf Fahndungsgeräte einsetzen, mit denen sich die Standorte eingeschalteter Handys ermitteln lassen, urteilt das Gericht.

23. Mai 2006: Die nach den Terroranschlägen vom September 2001 eingeleitete Rasterfahndung war rechtswidrig. Solche massenhaften Datenerhebungen sind laut Gericht nur bei «konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter» zulässig.

2. März 2006: Verbindungsdaten, die auf Handys und Computern gespeichert sind, dürfen grundsätzlich bei der Beschlagnahme solcher Geräte sichergestellt werden. Allerdings muss der Datenschutz beachtet werden, entscheidet das Gericht.

27. Juli 2005: Das vorbeugende Abhören von Telefonen ohne konkreten Tatverdacht ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Der erste Senat kippt eine entsprechende Befugnis im niedersächsischen Polizeigesetz.

3. März 2004: Das Gesetz zum Großen Lauschangriff ist zu großen Teilen verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter mahnen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre beim Abhören von Wohnungen an.