Abu Bakr Rieger

Islam, Finanztechnik, Recht & Philosophie

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Prangerwebsites

Es ist eigentlich ein Symbol des Mittelalters. Der Pranger, Schandpfahl oder Kaak war das berühmte Strafwerkzeug einer mysteriösen Zeit. In unseren alten Städten findet man dieses überwunden geglaubte Relikt noch in Form einer Säule, einer Plattform oder eines Holzpfostens. Dort wurde der Bestrafte „angeprangert“, gefesselt und öffentlich vorgeführt. Zunächst Folterwerkzeug und Stätte der Prügelstrafe erlangten die Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen. Der Pranger diente den Städten auch als äußeres Zeichen der „öffentlichen“ Gerichtsbarkeit.

Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte. Auch war der Bestrafte den Schmähungen der Passanten ausgesetzt, die für ihn natürlich nicht ungefährlich waren. Sogar das Bewerfen der betroffenen Person mit Gegenständen und das Prügeln waren üblich. Immerhin, auch in vielen Städten (z.B. Lübeck) war es jedoch untersagt, mit festen Gegenständen nach der Person am Pranger zu werfen.

Man könnte glauben, dass dieses Phänomen heute im 21. Jahrhundert vollständig überwunden wäre. Aber, genau wie im Falle der Folter, die als Technik der Justiz überwunden schien, aber uns heute wieder eingeholt hat, sollte man hier kurz innehalten. Überraschenderweise bietet das Instrument der modernen Technik, das Internet, neue modifizierte Formen des „Anprangerns“. Die Methode mag sich modernisiert haben, es geht im Kern aber immer noch um das „virtuelle“ Bestrafen von Elementen, die sich mutmaßlich aus dem Konsens der Gesellschaft verabschiedet haben.

Die erste Frage ist natürlich, wer eigentlich anprangern darf. Wegen der erheblichen Folgen für die Betroffenen ist dies heute umstritten. Trotz der modernen Ächtung des Prangers existieren heute in den USA bereits wieder offizielle Formen der öffentlichen Vorführung. In den USA werden inzwischen offiziell von Behördenseite Listen von Straftätern (z.B. Vergewaltigern) mit vollem Namen, Anschrift und Foto veröffentlicht.

Im Rahmen des sogenannten „Creative Sentencing“ mehren sich vor allem in den Vereinigten Staaten sogenannte alternative Schuldsprüche, die unter anderem auch das öffentliche Anprangern der Verurteilten vorsehen. So musste beispielsweise Lisa King Fithian, verurteilt wegen Diebstahls von einem örtlichen Gericht, vier Stunden, zur besten Einkaufszeit, von 11 bis 15 Uhr, auf dem Parkplatz eines Billigladen auf und ab gehen – dabei trug sie ein riesiges Schild um den Hals: ,,Ich bin ein Dieb, ich habe bei Walmart gestohlen.“

Naomi Klein hat in den USA eine Debatte ausgelöst, ob es akzeptabel ist, dass öffentliche Kernbereiche, wie der Krieg, zunehmend privatisiert werden. Was heißt es, wenn eine börsennotierte Kriegsindustrie Milliarden mit der Durchführung von Kriegen verdient? Hinzu kommt eine Debatte, ob dem Staat nach Innen erlaubt sei, Gefängnisse oder sogar Teilbereiche der Justiz zu privatisieren. Letztendlich werden unsere modernen Staaten auch die Frage stellen, ob Einrichtungen wie Geheimdienste oder Verfassungsschutz nicht auch „effektiv“ privatisiert werden könnten. Zweifellos arbeitet, wie man im Irak beobachten kann, schon heute ein Teilbereich der Dienste für die Interessen großer Firmen.

Machen wir uns nichts vor. Die Einrichtung von „Prangerwebsites“ ist nicht nur für hasserfüllte Privatpersonen oder verlassene Eheleute, die ihren Nachbarn oder Ex-Partner anschwärzen wollen, sondern auch für die Bekämpfung politisch Andersdenkender interessant. Im Internet sind diese Formen der Auseinandersetzung längst durch immer neue, sich offiziell gebärdende Internetseiten verbreitet. Unabhängig davon, wer der interessierte Dritte an diesen einschlägigen Seiten ist (oder sie finanziert), es bestehen Erkennungs- und gegenüber hartem, aber seriösem Journalismus, auch Unterscheidungsmerkmale. Es gibt, im Gegensatz zum Journalismus, keine eigenständige Recherche und es werden keine üblichen journalistischen Ideale oder Maßstäbe einer ausgewogenen Information berücksichtigt.

Ein Blick auf einschlägige Seiten genügt. Im Vordergrund steht allein die Verdichtung des Negativen, das Anprangern selbst und der Ruf nach sozialer Verbannung. Das radikal angewandte Prinzip „Schuld durch Assoziation“ wird hierbei sogar auf Unbeteiligte angewandt (neuerdings wird auf einer „Sicherheitsseite“ im Internet auch eine Schwarze Liste veröffentlicht, die Interviewpartner einer Zeitung „warnen“ bzw. „anprangern“ sollen), die – wenn es um die Betreiber geht – ähnlichen Folgen wie die Betroffenen selbst zu erwarten haben, wenn sie ihre unerwünschten sozialen Kontakte nicht lösen. Das rituelle Einschlagen auf den Angeprangerten wird durch die Veröffentlichung von zustimmenden, wenn auch oft hasserfüllten E-Mails ersetzt.

Soziale Verbannung oder das „Totschweigen“ sind heute zivilisierte Formen der Bestrafung Andersdenkender durch offizielle und in-offizielle „Machthaber“. Das Gespräch oder echter Dialog sind insbesondere für Prangerwebsites undenkbare Formen des politischen Diskurses. Alexis de Tocqueville stellt in seinem Klassiker „Über die Demokratie in Amerika“ die Hegung des Kampfes so fest: „Der Machthaber sagt hier nicht mehr: Du denkst wie ich oder du stirbst, er sagt: Du hast die Freiheit nicht zu denken wie ich, Leben, Vermögen und alles bleibt dir erhalten; aber von dem Tage an bist du ein Fremder unter uns.“

Während Verfasssungsschutzberichte im Normalfall ein Mindestmaß an Objektivität einhalten, auch normalerweise keine Einzelpersonen ins Visier nehmen oder Warnungen aussprechen, sind die „Prangerwebsites“ diesen einschränkenden Fesseln enthoben. Bedenklich stimmt dabei, wenn „Prangerwebsites“ sich des Öfteren mit „journalistischen“ Beiträgen von Freizeit-AutorInnen schmücken, die, wie jeder weiß, sich zufällig recht regelmäßig im Umfeld von Diensten aufhalten.

Letztendlich untersteht offizielle und inoffizielle Feindbekämpfung einem enormen Veränderungsdruck. Wer sich an die Müllberge eingesammelter Stasi-Unterlagen erinnert, wird sich gefragt haben, wer diese ungeheuren Unterlagen zusammentragen konnte. Im Gegensatz zu heute waren die Sicherheitsbeamten nicht mit Hightech, sondern mit der guten alten Schreibmaschine ausgestattet. Schon dieser Umstand birgt ein gewisses Maß. Anders sind die Möglichkeiten des Internets. Hier kann mit lebenslanger Wirkung fröhlich denunziert, diffamiert und angeprangert werden. Was ist eine Stasi-Akte gegen eine „Google“-Recherche?

Nun wird man nicht auf die Idee kommen zu vergessen, dass wir heute im Gegensatz zur DDR in einem Rechtsstaat leben. Neben den rechtlichen Möglichkeiten, die jeder Betroffene hat, kann man natürlich selbst das Unwesen von „Prangerwebsites“ anprangern. Diese überfällige Debatte hat begonnen. So entlarvt beispielsweise die FAZ am Sonntag unter dem Titel „Freier Hass für freie Bürger“ das ideologische Ressentiment, das hinter einschlägigen Seiten steht. Wer diesen Seiten einen politischen oder journalistischen Wert zubilligt, steht vor dem Problem, dass so ein gesellschaftlicher Frieden und Konsens unmöglich wird.

Interessant wird die Debatte auch, wenn man sie weniger an den durchsichtigen Motiven oder Vorurteilen von Radauseiten, als an der Frage festmacht, wie die Technik, als Sicherheits- , Organisations- oder Medientechnik unser Gemeinwesen insgesamt verändert. Die Möglichkeit, sich in einer freien Gesellschaft politisch zu äußern, ohne „angeprangert“ zu werden, ist dabei natürlich fundamental. Subtiler und schwerer zu durchschauen als Radauseiten sind kühle Seiten aus dem Dunstkreis von Sicherheit und Diensten, denen es allein um die Zerstörung des öffentlichen Kontexts geht, in dem sich nicht genehme, „politisch“ denkende Personen aufhalten. Fatal wäre es, wenn eines Tages private Dienstleister die professionelle „Anprangerung“ übernehmen.

Natürlich kann „Anprangerung“ auch gründlich schief gehen und sogar – wenn man wider der Erwartung eine Gegenöffentlichkeit schafft – auch ganz anders als gewollt ausgehen. Eine der prominentesten Personen am Pranger war beispielsweise der englische Schriftsteller Daniel Defoe, der 1703 in London für seine Satiren an den Pranger gestellt wurde. Sein Gedicht Hymn to the Pillory (engl. Pranger) sprach dem Publikum jedoch derart aus dem Herzen, dass es ihn statt mit dem üblichen Fallobst und Steinen mit Blumen bewarf und auf seine Gesundheit trank. Weil es im direkten Austausch zwischen Menschen auch überraschende Friedensoptionen gibt, ist die Zerstörung von öffentlichen Austauschmöglichkeiten das so kühle wie eigentliche Ziel einiger „Prangerwebsites“.

Wie der Sicherheit gewidmete Gemeinwesen eines Tages aussehen könnten, hat Jean Christophe Rufin in einem der wichtigsten politischen Bücher der letzten Jahre, Globalia, aufgezeigt. Bei der Vorstellung des Buches auf der LitCologne hat Rufin die ungezügelte und unterscheidungslose Verbreitung von Information dabei als nichts Anderes als eine neuartige Form der Zensur bestimmt. Das Internet, als sozusagen „die moderne Offenbarung“, schafft zwar befreite Artikulationsmöglichkeiten, aber eben auch letztendlich die politische Atomisierung des Einzelnen und seiner belanglos gewordenen Vorstellung von Wirklichkeit.

„Ich sehe unsere Gesellschaft bedroht“, sagte Viktor Mayer-Schönberger von der US- Universität Harvard im Rahmen des Festivals Ars Electronica in Linz. Informationen im Internet sollten nach Ansicht des Medienrechtlers wenigstens ein Verfallsdatum bekommen. Durch die natürliche Selektion von Informationen wirke normalerweise Erlebtes wichtiger und Vergangenes unwichtiger: „Vergessen ist Standard, Erinnern ist Ausnahme.“ Das Internet habe dies jedoch umgekehrt, im digitalen Netz sei jede noch so kleine Begebenheit für jeden zugänglich und für immer verewigt – eben auch Dinge, an die sich ein Mensch normalerweise nicht mehr erinnern kann. «Das führt dazu, dass Google mehr über uns weiß, als wir selbst», warnt Mayer-Schönberger.